Gebühr auf digitalen Speichermedien
Mittwoch, Juli 11th, 2007Soben hat die NZZ folgenden Kommentar publiziert:
Den Konsumentenorganisationen stösst das Urteil sauer auf
Reaktionen auf Entscheid des Bundesgerichtes
Bei den unterlegenen Konsumentenorganisationen ist die Enttäuschung nach dem Bundesgerichtsurteil über die Urheberrechtsgebühr auf digitalen Speichermedien gross. Nicht verstanden wird, dass auf ihre Beschwerde nicht eingetreten wurde.
FormularbeginBei den unterlegenen Konsumentenorganisationen ist die Enttäuschung nach dem Bundesgerichtsurteil über die Urheberrechtsgebühr auf digitalen Speichermedien gross. Nicht verstanden wird, dass auf ihre Beschwerde nicht eingetreten wurde.
(sda) Die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist sowohl über das Urteil wie auch über die fehlende Legitimation als Beschwerdeführerin entrüstet. Das Bundesgericht habe die Sache ziemlich weit interpretiert, sagte Andreas Tschöpe, politischer Sekretär bei der SKS.
Präzedenzfall befürchtet
Mit dem Urteil öffne das Bundesgericht Tür und Tor für Abgaben auf allen möglichen Geräten. Die Nichtzulassung der vier Schweizer Konsumentenorganisationen als Beschwerdeführerinnnen sei ein formalistischer Entscheid. Die Konsumenten müssten die Angaben bezahlen und hätten demnach auch das Recht mitzureden.
Sie sei vor allem enttäuscht, dass das Bundesgericht nicht anerkannt habe, dass die Konsumentenorganisationen die Konsumenten vertreten, sagte auch Fabiola Monigatti, die Geschäftsführerin des Konsumentenforums. Es seien ja nicht Firmen, welche solche Geräte kaufen und benützen, sondern Jugendliche oder Erwachsene.
Das Konsumentenforum und die anderen Organisationen hätten der Beschwerde viele Unterlagen beigelegt, auf denen ersichtlich war, dass sie die die Konsumenten repräsentieren. Allein das Konsumentenforum vertrete rund eine Million Konsumenten Dennoch habe das Bundesgericht dies nicht anerkannt.
Kulturschaffende begrüssen Entscheid
Die von Kulturschaffenden gebildete Organisation Suisseculture hingegen begrüsst den Entscheid. Urheberinnen und Urheber müssten für die Nutzung ihrer Werke entschädigt werden - und zwar unabhängig von den jeweiligen technischen Speichermöglichkeiten, heisst es in einer Mitteilung von Suisseculture.
http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/.html