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	<title>Weblawg</title>
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	<pubDate>Tue, 04 Dec 2007 20:05:42 +0000</pubDate>
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		<title>Reaktionszeit für eine fristlose Kündigung</title>
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		<pubDate>Tue, 04 Dec 2007 20:05:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
<category>Arbeitsrecht</category><category>Arbeitsvertrag</category><category>fristlose kündigung</category><category>kündigung</category><category>Kündigungsfrist</category><category>Sperrfrist</category>
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		<description><![CDATA[Das Bundesgericht hat am 1. Oktober 2007 entschieden,  dass eine fristlose Kündigung bei Vorliegen entsprechender Gründe rasch  ausgesprochen werden muss. Dennoch ist der Berechtigte aber gehalten, die  notwendigen Abklärungen vorzunehmen, um zu verifizieren, inwiefern die Vorwürfe  an den Arbeitnehmer berechtigt sind. In der Regel wird dem Arbeitgeber eine  Frist von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal"><font face="Univers LT 45 Light" size="2"><span style="font-size: 10pt">Das Bundesgericht hat am 1. Oktober 2007 entschieden,  dass eine fristlose Kündigung bei Vorliegen entsprechender Gründe rasch  ausgesprochen werden muss. Dennoch ist der Berechtigte aber gehalten, die  notwendigen Abklärungen vorzunehmen, um zu verifizieren, inwiefern die Vorwürfe  an den Arbeitnehmer berechtigt sind. In der Regel wird dem Arbeitgeber eine  Frist von 2–3 Arbeitstagen zumutbar sein, um den Entscheid zu fällen. Im  vorliegenden Fall wurde der Arbeitnehmer der sexuellen Belästigung diverser  Mitarbeiterinnen in verschiedenen Filialen der Unternehmung angeschuldigt. Die  Abklärung der verschiedenen Fälle, insbesondere auch aufgrund der örtlichen  Ausdehnung, erlauben es dem Arbeitgeber nach diesem konkreten<span style="background: yellow none repeat scroll 0% 50%; -moz-background-clip: -moz-initial; -moz-background-origin: -moz-initial; -moz-background-inline-policy: -moz-initial"></span> Urteil des Bundesgerichtes zwischen den  ersten Erkenntnissen und dem Entscheid für die Abklärungen 5 Tage zu benützen.  (Urteil 4A_238/2007). Im Normalfall werden 5 Tage jedoch zu lang sein.<o:p></o:p></span></font></p>
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		<title>Aufhebung Dumont-Praxis in Sicht?</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Nov 2007 12:51:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
<category>bundessteuer</category><category>dumont praxis</category><category>liegenschaften</category><category>nationalrat</category><category>steuerrecht</category>
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		<description><![CDATA[Im Jahre 1973 erging  das entscheidende Bundesgerichtsurteil, wonach Kosten für  Instandstellungsarbeiten einer stark vernachlässigten Liegenschaft in den ersten  5 Jahren seit Erwerb steuerlich nicht abgezogen werden kann (sog.  Dumont-Praxis). Der Bundesrat unterstützt die Motion-Müller (FDP), welche die  Aufhebung der Dumont-Praxis auf Stufe Bundessteuer vorsieht und den Kantonen die  Möglichkeit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><font face="Univers LT 45 Light" size="2"><span style="font-size: 10pt; font-family: 'Univers LT 45 Light'">Im Jahre 1973 erging  das entscheidende Bundesgerichtsurteil, wonach Kosten für  Instandstellungsarbeiten einer stark vernachlässigten Liegenschaft in den ersten  5 Jahren seit Erwerb steuerlich nicht abgezogen werden kann (sog.  Dumont-Praxis). Der Bundesrat unterstützt die Motion-Müller (FDP), welche die  Aufhebung der Dumont-Praxis auf Stufe Bundessteuer vorsieht und den Kantonen die  Möglichkeit einräumt, die umstrittene Dumont-Praxis ebenfalls aufzuheben. Die  Beseitigung dieses steuerlichen Hindernisses ist aus wirtschaftlichen Gründen  motiviert und soll damit positive Rahmenbedingungen für die Bauwirtschaft  bewirken. Der Entscheid des Nationalrats über die vorgeschlagene Gesetzesvorlage  fällt voraussichtlich in der Wintersession. (NZZ Nr. 260, vom Donnerstag, 8.  November 2007, <a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/aktuell/dumont_praxis_bundesrat_aufhebung_1.580944.html" title="http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/aktuell/dumont_praxis_bundesrat_aufhebung_1.580944.html">http://www.nzz.ch/nachrichten/...desrat_aufhebung_1.580944.html</a>  )<o:p></o:p></span></font></p>
<p class="MsoNormal"><font face="Univers LT 45 Light" size="2"><span style="font-size: 10pt; font-family: 'Univers LT 45 Light'"><o:p> </o:p></span></font></p>
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		<title>Sperrfrist bei Arbeitsunfähigkeit</title>
		<link>http://www.weblawg.ch/2007/10/12/sperrfrist-bei-arbeitsunfahigkeit/</link>
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		<pubDate>Fri, 12 Oct 2007 19:58:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
<category>Arbeitsrecht</category><category>Arbeitsunfähigkeit</category><category>Arbeitsvertrag</category><category>Kündigungsfrist</category><category>Sperrfrist</category>
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		<description><![CDATA[„Das Bundesgericht  hat im Entscheid 4C.89/2007 vom 10. Juli 2007 eine in der Lehre sehr umstrittene  und in der veröffentlichten Rechtsprechung äusserst selten behandelte Frage  beantwortet und somit Klarheit geschaffen. Bei der Arbeitsunfähigkeit am  Übergang von einem Dienstjahr, in dem eine kürzere Sperrfrist gilt, zu einem  Dienstjahr, das eine längere [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal"><font face="Univers LT 45 Light" size="2"><span style="font-size: 10pt; font-family: 'Univers LT 45 Light'">„Das Bundesgericht  hat im Entscheid 4C.89/2007 vom 10. Juli 2007 eine in der Lehre sehr umstrittene  und in der veröffentlichten Rechtsprechung äusserst selten behandelte Frage  beantwortet und somit Klarheit geschaffen. Bei der Arbeitsunfähigkeit am  Übergang von einem Dienstjahr, in dem eine kürzere Sperrfrist gilt, zu einem  Dienstjahr, das eine längere Sperrfrist kennt, kommt dann die längere Sperrfrist  zur Anwendung, wenn die nach OR 336c/2 unterbrochene Kündigungsfrist im neuen  Dienstjahr andauert und der Arbeitnehmer in dieser Zeit noch oder erneut aus dem  gleichen Grund ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist“ (<em><span style="font-style: italic">Centre Patronal, Nr. 104, August  2007</span></em>).<o:p></o:p></span></font></p>
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		<title>Ambush-Marketing / EURO 08</title>
		<link>http://www.weblawg.ch/2007/10/11/ambush-marketing-euro-08/</link>
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		<pubDate>Thu, 11 Oct 2007 14:57:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[UWG]]></category>
<category>Ambush marketing</category><category>gesetz gegen den unlauteren wettbewerb</category><category>uwg</category>
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		<description><![CDATA[Umkämpfte  EM-Wörter
Der Begriff  „Ambush-Marketing“ findet in jüngster Zeit vermehrt in Zusammenhang mit der EURO  08 Aufmerksamkeit in der Presse und steht für „Trittbrettfahrer-Marketing“. Will  der Dorfmetzger im kommenden Sommer mit „EM-2008“-Bratwürsten sein Geschäft  ankurbeln, riskiert er von der Uefa eingeklagt zu werden. Denn sämtliche  verkaufsstrategisch wichtigen Rechte rund um [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal"><strong><font face="Univers LT 45 Light" size="2"><span style="font-weight: bold; font-size: 10pt; font-family: 'Univers LT 45 Light'">Umkämpfte  EM-Wörter<o:p></o:p></span></font></strong></p>
<p class="MsoNormal"><font face="Univers LT 45 Light" size="2"><span style="font-size: 10pt; font-family: 'Univers LT 45 Light'">Der Begriff  „Ambush-Marketing“ findet in jüngster Zeit vermehrt in Zusammenhang mit der EURO  08 Aufmerksamkeit in der Presse und steht für „Trittbrettfahrer-Marketing“. Will  der Dorfmetzger im kommenden Sommer mit „EM-2008“-Bratwürsten sein Geschäft  ankurbeln, riskiert er von der Uefa eingeklagt zu werden. Denn sämtliche  verkaufsstrategisch wichtigen Rechte rund um die Vermarktung der bevorstehenden  Fussballeuropameisterschaft 2008 hat sich die Uefa mittels Markenschutz  frühzeitig gesichert. Bei Verletzung solcher Markenrechte ist mit einer  konsequenten Vorgehensweise der Uefa gegen den Markenverletzer resp.  Trittbrettfahrer, welcher sich vom EM-Kuchen ebenfalls eine Scheibe abschneiden  möchte, zu rechnen. Die Uefa wird sich neben dem Markenrecht auch auf das Gesetz  gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stützen. Die dominante Stellung der Uefa  betreffend der Vermarktung der EM-2008 ist nicht unumstritten.  <o:p></o:p></span></font></p>
<p class="MsoNormal"><font face="Univers LT 45 Light" size="2"><span style="font-size: 10pt; font-family: 'Univers LT 45 Light'">Quelle NZZ vom 9.  Oktober 2007:</span></font></p>
<p class="MsoNormal"><font face="Univers LT 45 Light" size="2"><span style="font-size: 10pt; font-family: 'Univers LT 45 Light'"> <a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/aktuell/umkaempfte_em-woerter_1.549827.html" title="http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/aktuell/umkaempfte_em-woerter_1.549827.html">http://www.nzz.ch/nachrichten/...mpfte_em-woerter_1.549827.html</a>  <o:p></o:p></span></font></p>
<p class="MsoNormal"><font face="Univers LT 45 Light" size="2"><span style="font-size: 10pt; font-family: 'Univers LT 45 Light'"><o:p> </o:p></span></font></p>
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		<title>Gebühr auf digitalen Speichermedien</title>
		<link>http://www.weblawg.ch/2007/07/11/urheberrechtsgebuhr-auf-digitalen-speichermedien/</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Jul 2007 12:30:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
<category>Bundesgericht</category><category>digitale Speichermedien</category><category>immaterialgüterrecht</category><category>Urheberrecht</category>
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		<description><![CDATA[Soben hat die NZZ folgenden Kommentar publiziert:
Den Konsumentenorganisationen stösst das Urteil sauer auf 
Reaktionen auf Entscheid des Bundesgerichtes
Bei den unterlegenen Konsumentenorganisationen ist die Enttäuschung nach dem Bundesgerichtsurteil über die Urheberrechtsgebühr auf digitalen Speichermedien gross. Nicht verstanden wird, dass auf ihre Beschwerde nicht eingetreten wurde. 
FormularbeginBei den unterlegenen Konsumentenorganisationen ist die Enttäuschung nach dem Bundesgerichtsurteil über [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal"><span style="font-size: 10pt; font-family: Arial">Soben hat die NZZ folgenden Kommentar publiziert:<o:p></o:p></span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><span style="font-size: 10pt; font-family: Arial">Den Konsumentenorganisationen stösst das Urteil sauer auf </span></strong><span style="font-family: 'Times New Roman'"><o:p></o:p></span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><span style="font-size: 10pt; font-family: Arial">Reaktionen auf Entscheid des Bundesgerichtes</span></strong><span style="font-family: 'Times New Roman'"><o:p></o:p></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size: 10pt; font-family: Arial">Bei den unterlegenen Konsumentenorganisationen ist die Enttäuschung nach dem Bundesgerichtsurteil über die Urheberrechtsgebühr auf digitalen Speichermedien gross. Nicht verstanden wird, dass auf ihre Beschwerde nicht eingetreten wurde. <o:p></o:p></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size: 10pt; font-family: Arial">FormularbeginBei den unterlegenen Konsumentenorganisationen ist die Enttäuschung nach dem Bundesgerichtsurteil über die Urheberrechtsgebühr auf digitalen Speichermedien gross. Nicht verstanden wird, dass auf ihre Beschwerde nicht eingetreten wurde. <o:p></o:p></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size: 10pt; font-family: Arial">(sda) Die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist sowohl über das Urteil wie auch über die fehlende Legitimation als Beschwerdeführerin entrüstet. Das Bundesgericht habe die Sache ziemlich weit interpretiert, sagte Andreas Tschöpe, politischer Sekretär bei der SKS. <o:p></o:p></span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><span style="font-size: 10pt; font-family: Arial">Präzedenzfall befürchtet</span></strong><span style="font-family: 'Times New Roman'"><o:p></o:p></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size: 10pt; font-family: Arial">Mit dem Urteil öffne das Bundesgericht Tür und Tor für Abgaben auf allen möglichen Geräten. Die Nichtzulassung der vier Schweizer Konsumentenorganisationen als Beschwerdeführerinnnen sei ein formalistischer Entscheid. Die Konsumenten müssten die Angaben bezahlen und hätten demnach auch das Recht mitzureden. </span><span style="font-family: 'Times New Roman'"><o:p></o:p></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size: 10pt; font-family: Arial">Sie sei vor allem enttäuscht, dass das Bundesgericht nicht anerkannt habe, dass die Konsumentenorganisationen die Konsumenten vertreten, sagte auch Fabiola Monigatti, die Geschäftsführerin des Konsumentenforums. Es seien ja nicht Firmen, welche solche Geräte kaufen und benützen, sondern Jugendliche oder Erwachsene. </span><span style="font-family: 'Times New Roman'"><o:p></o:p></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size: 10pt; font-family: Arial">Das Konsumentenforum und die anderen Organisationen hätten der Beschwerde viele Unterlagen beigelegt, auf denen ersichtlich war, dass sie die die Konsumenten repräsentieren. Allein das Konsumentenforum vertrete rund eine Million Konsumenten Dennoch habe das Bundesgericht dies nicht anerkannt. </span><span style="font-family: 'Times New Roman'"><o:p></o:p></span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><span style="font-size: 10pt; font-family: Arial">Kulturschaffende begrüssen Entscheid</span></strong><span style="font-family: 'Times New Roman'"><o:p></o:p></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size: 10pt; font-family: Arial">Die von Kulturschaffenden gebildete Organisation Suisseculture hingegen begrüsst den Entscheid. Urheberinnen und Urheber müssten für die Nutzung ihrer Werke entschädigt werden - und zwar unabhängig von den jeweiligen technischen Speichermöglichkeiten, heisst es in einer Mitteilung von Suisseculture.</span><span style="font-family: 'Times New Roman'"><o:p></o:p></span></p>
<p><span style="font-size: 10pt; font-family: Arial"><a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/reaktionen_bundesgericht_urhebergebuehren_1.526604.html">http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/.html</a></span></p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size: 10pt; font-family: Arial" lang="DE-CH"><o:p> </o:p></span></p>
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